Was ist eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Der Vorschuss wird auf das Sterbevierteljahr gezahlt.
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in der die versicherte Ehegattin/Lebenspartnerin oder der Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist.
Für diese Zeit wird eine Rente in voller Höhe der Versichertenrente der Verstorbenen/des Verstorbenen gezahlt, d.h. der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente (ohne einige Zahlbetragsbestandteile, wie z. B. Beitragszuschuss- betrag zur freiwilligen/privaten Krankenversicherung und Kindererziehungsleistungsbetrag).
Auf das Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers nicht angerechnet.
Was sind die Voraussetzungen für eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
- Die Antragstellung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod der Rentenbezieherin/des Rentenbeziehers beim Renten Service.
Bei einer verspäteten Antragstellung kann die Bearbeitung über den Renten Service nicht garantiert werden. Eine spätere Antragstellung ist zusammen mit dem Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Träger der Rentenversicherung möglich.
- Ein Original der Sterbeurkunde, in der die Witwe/der Witwer als Ehegattin/Lebenspartnerin oder der Ehegatte/Lebenspartner bezeichnet ist, wird beigefügt
- Die Witwe/Lebenspartnerin oder der Witwer/Lebenspartner muss ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Die Rente muss für die verstorbene Rentenbezieherin/den verstorbenen Rentenbezieher monatlich über den Renten Service gezahlt worden sein.
- Die Zahlung der Rente der/des Verstorbenen darf nicht an einen Sozialhilfeträger o. ä. erfolgt sein.
- Die Ehe oder die Lebenspartnerschaft hat zum Zeitpunkt des Todes mindestens ein Jahr bestanden.
In einigen Fällen kann erst der zuständige Träger der Rentenversicherung über die Zahlung eines Vorschusses der Witwen-/Witwerrente entscheiden (z. B. bei Rentensplitting unter Ehegatten u. ä.).
Wie beantrage ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Die Vorschusszahlung können Sie über unser Änderungsformular beantragen. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Original der Sterbeurkunde an:
Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin
Unterstützung bei der Beantragung der Vorschusszahlung erhalten Sie auch bei Ihrem Bestattungsinstitut.
Muss ich den Vorschuss zurückzahlen?
Der Vorschuss ist Teil der Witwen-/Witwerrente.
Sollte durch die Vorschusszahlung eine Überzahlung entstehen, wird der überzahlte Betrag durch den Träger der Rentenversicherung von der späteren Witwen-/Witwerrente einbehalten.
Wo erhalte ich Antworten zu weitere Fragen zur Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser kann Ihnen weiterhelfen.
Die Anschrift des Rentenversicherungsträgers finden Sie in der Anpassungsmitteilung der verstorbenen Rentenbezieherin/des verstorbenen Rentenbeziehers oder auch im Internet unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.